Höhere Gewalt und Gott

Höhere Gewalt und Gott

September 12, 2016

Dank unserer guten Kundenbeziehungen können wir nach wie vor mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen arbeiten, die sich auf eine Seite beschränken. Obwohl die Compliance-Vorschriften auch uns das Leben etwas schwer machen. Aufwändig, wirklich aufwändig, und manchmal geradezu himmlisch anstrengend wird es, wenn wir mit amerikanischen Referenten zusammen arbeiten. Die Steuern sind es nicht, die uns Kopfzerbrechen machen. Sondern - neben den mehrseitigen Vertragsbestimmungen - Klauseln wie diese: Unter dem Titel "Force Majeure" hatten wir es kürzlich mit Gott zu tun. Da stand doch tatsächlich folgendes: "....in the event that the performance of any obligation under this Contract by either Party is prevented due to acts of God, wars, hostilities, blockades, civil disturbances....". Schön, dass der Vertragspartner doch den nötigen Humor aufbringt und, nachdem wir Punkt für Punkt seines Vertragsvorschlags durchgegangen sind, sich auf unsere Vertragsbestimmungen einliess. Die sowohl von der Länge als auch der unvorhergesehenen Verhinderungsgründe bedeutend einfacher sind.